ANDERSEN IP - PATENTANWÄLTE MÜNCHEN
Leistungen
Unsere Patentanwaltskanzlei in München hat langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Patent-Aufträgen für große wie kleine Unternehmen. Wir kennen die Prozesse in den Unternehmen und richten die Zusammenarbeit mit uns Patentanwälten entsprechend aus. Wir beachten Verfahrensrichtlinien wie Prozess-, Drafting- und Quality-Guidelines. Die Kommunikation verläuft über Unternehmensportale oder IP-Managementsysteme.
Für die Erstellung von Patentanmeldungen als Erstanmeldungen bevorzugen wir die persönliche Besprechung von Erfindungsmeldungen vor Ort in München mit den Erfindern, ersatzweise per Videokonferenz. Wir haben auch Erfahrung mit Erfinder-Brainstorming-Workshops. Bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen für DE, EP, PCT, US erarbeiten wir präzise Patentansprüche und berücksichtigen dabei Kriterien wie „Divided Infringement“. Bei der Erstellung der Beschreibung beachten wir Offenbarungsanforderungen wie „Inescapable Trap“, „Intermediate Generalization“, etc. und minimieren so Risiken und Kosten über das gesamte Verfahren.
In den Patentverfahren vor den Ämtern berichten wir qualifiziert, setzen Instruktionsschreiben nationaler und internationaler Klientel um oder erarbeiten unsererseits Vorschläge für vollständige Bescheidserwiderungen. Auf Wunsch erstellen wir für Sie Instruktionsschreiben zur Übersendung an internationale Korrespondenzkanzleien.
Wir erstellen Gutachten wie FTOs / Clearance Opinions gem. deutscher Rechtsprechung direkt für nationale wie internationale Klientel oder wir werden durch Rechts- bzw. Patentanwaltskanzleien beauftragt.
verfahrensführung vor den ämtern
Wir haben 20 Jahre Erfahrung vor den Ämtern EPA & DPMA, einschl. PCT-Verfahren Phasen I & II. Unsere Patentanwälte sind involviert in die Vorbereitung & Durchführung mündlicher Verhandlungen bzw. Anhörungen, die Führung von Einspruchsverfahren, und die Führung ein- und zweiseitiger Beschwerdeverfahren.
Wir kennen relevante prozedurale und materiell-rechtliche Grundlagen des US-Patentverfahrens wie bspw. den „extension of time fee schedule“, den „TSM“-Test („KSR“), Entscheidungen wie „Alice“, etc.
Unsere Patentanwälte führen die Patentverfahren gemäß den aktuellen Richtlinien der Ämter und der aktuellen Rechtsprechung, um Ihre Investitionen abzusichern. Wir streben eine intensive Zusammenarbeit an, so dass wir Ihre unternehmerischen Ziele und die Schwerpunkte ihres Patentportfolios verstehen. Mit unseren Empfehlungen als Patentanwälte zum weiteren Vorgehen suchen wir die bestmögliche Balance aus Schutzbereich, Erfolgsaussichten, Verfahrensdauer und Kosten.